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Information zum Zahnärztlichen Notdienst unserer Praxis (auch bei Vertretung)
Organisatorisches & Abrechnung
- Versichertenkarte: Gesetzlich Versicherte müssen eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen.
- Patienten ohne eGK und Privatpatienten müssen den Personalausweis vorlegen. Die Dokumentation und Abrechnung erfolgt über
einen Behandlungs- und Kostenplan 20,- € müssen vor Ort angezahlt werden, die Abrechnung mit ihrer
Versicherung führen sie selber durch. Bei Versicherungsnachweis innerhalb von 14 Tagen werden die 20,- € erstattet.
Was wir im Notdienst leisten können
- Traumatische Zahnverletzungen: Erstversorgung bei abgebrochenen oder herausgeschlagenen Zähnen.
- Zahnentfernung: Ziehen von stark gelockerten Zähnen oder Milchzähnen.
- Blutstillung: Versorgung starker Blutungen (Ausnahme: Blutungen durch Heparin/Thrombosespritzen).
- Schmerzbehandlung: Akute Schmerzzustände (Lokalanästhesie, Schmerzmittel, Antibiotika).
- Provisorische Versorgung: Beseitigung scharfer Kanten oder Abdecken offener, schmerzender Stellen.
WICHTIG: Milchzähne
Herausgeschlagene Milchzähne dürfen nicht wiedereingesetzt und verschobene Milchzähne nicht bewegt werden! Unter den Wurzeln
liegen die Keime der bleibenden Zähne. Ein Wiedereinsetzen oder Verschieben könnte diese Keime schädigen und zu Missbildungen der bleibenden Zähne führen.
Was wir im Notdienst NICHT leisten können
- Kieferorthopädie (KFO): Wir können störende Drähte entfernen, aber nicht wiedereingliedern.
- Kein Wiederbefestigen von Brackets.
- Keine Haftung für Folgekosten beim Kieferorthopäden.
- Hochwertige Ästhetik: Die Wiederherstellung perfekter Ästhetik oder definitiver Füllungen ist im Notdienst zeitlich nicht machbar.
- Prothesenreparatur: Zerbrochene Prothesen oder verlorene Provisorien erfordern meist ein Dentallabor und können im Notdienst selten repariert werden.
- Ziehen fester Zähne: Das Ziehen fest sitzender, akut entzündeter, Zähnen ist oft nicht möglich da die Betäubung im Entzündungsgebiet nicht ausreichend wirkt.
- Verwaltung: Wir erstellen im Notdienst keine Bescheinigungen, Atteste oder Aussagen zu Unfallhergängen.